Keine störenden Beleuchtungen mehr in Belp

In der neuen Belper Ortsplanung gibt es einen neuen Artikel zur Lichtimmissionen. In diesem Sommer stimmt die Belper Bevölkerung über die neue Ortsplanung ab. Im dazugehörigen Baureglement stand schon in der Version von 2014, dass (falls die Umgebung verändert wird) mit einem Baugesuch ein Umgebungsgestaltungsplan eingereicht werden muss. Dieser muss auch die geplante Beleuchtung enthalten.

2021 wird nun dem Thema Licht mehr Gewicht gegeben. Im kurz vor der Genehmigung stehenden Belper Baureglement in Artikel 411 werden störende Lichtemissionen als nicht zulässig definiert. Abs. 3: “Störende Beleuchtungen von Fassaden, Vorplätzen, Gärten etc. sind nicht zulässig.” mit der Ergänzung “Vgl. Art.11 USG / Die Beleuchtung ist mittels Ausrichtung/Abschirmung resp. Zeitschaltung/Bewegungsmelder auf das zweckmässge Mass zu beschränken.”

 

In Artikel 414 wird die Bestimmung von 2014 betreffend Einreichung eines Umgebungsgestaltungsplans inklusive der Beleuchtung (unter i)) beibehalten:

Wir wünschen der Gemeinde Belp einen erfolgreichen Abschluss der Ortsplanungsrevision und hoffen auf eine gute Umsetzung.